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Die wichtigsten Punkte für Neuwagenbesitzer

Samstag, Oktober 17th, 2009

In diesem Jahr dürften dank der Abwrackprämie ca. zwei Millionen Neuwagen zugelassen werden. Alles, was Neuwagenbesitzer wissen sollten, hat test.de kurz zusammengefasst.

Verkäuferhaftung und Herstellergarantie

Käufer eines Neuwagens haben mit der Verkäuferhaftung und der Herstellergarantie doppelten Schutz. Sollten innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Kauf Probleme auftreten, muss der Verkäufer dafür geradestehen. Bei Reparaturwünschen ist die Berufung auf die Herstellergarantie sinnvoll. Mängel durch normalen Verschleiß oder Fehlbedienung sind ausgeschlossen.

Garantieverlängerung

Sowohl Hersteller als auch externe Versicherungen bieten eine Garantieverlängerung von 12 oder 24 Monaten an. Ob das Angebot lohnenswert ist, hängt nicht nur vom Alter und der Laufleistung des Wagens ab. Auch das Kleingedruckte sollte unbedingt beachtet werden, da viele Anbieter Reparaturen nur anteilig übernehmen. Alles, was im Vertrag nicht genannt wird, ist auch nicht versichert.

Insolvenz des Verkäufers

Sollte der Verkäufer pleitegehen, verliert der Käufer alle Ansprüche an ihn. Beim Insolvenzverwalter können zwar Reparaturkosten geltend gemacht werden, aber dies bringt nicht viel Geld. Da der Garantieanspruch gegen den Hersteller bestehen bleibt, kann dieses Recht bei jeder anderen Markenwerkstatt geltend gemacht werden.

Vertragswerkstatt

Wer wegen Mängeln auf die Haftung des Verkäufers pochen will, muss in die entsprechende Vertragswerkstatt. Inspektionen können aber auch in jedem anderen ordentlichen Betrieb durchgeführt werden.