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Autokauf: Wann gilt ein Auto als unfallfrei?

Samstag, Dezember 5th, 2009

Wer auf der Suche nach einem Gebrauchtwagen ist, wird immer wieder auf den Begriff „unfallfrei” stoßen und die Definition für diese Eigenschaft ist eigentlich ganz simpel: Jedes Fahrzeug, das bislang keinen Unfallschaden erlitten hat, gilt als unfallfrei. Dies trifft im rechtlichen Sinne allerdings nur auf die wenigstens Autos zu, denn alle Schäden, die durch äußere Einwirkung am Fahrzeug entstanden sind, sind Unfallschäden! Dazu zählen auch typische Kleinschäden wie Parkrempler.

Wenn im Kaufvertrag der Begriff „unfallfrei” verwendet wird, gilt dies rechtlich als wesentliche Eigenschaft. Sollte der Käufer nach dem Kauf einen Schaden entdecken, auch Monate später, kann er vom Vertrag zurücktreten. Selbst wenn auf dem Papier jede Gewährleistung ausgeschlossen ist. Wer einen offenkundigen Unfallschaden verschweigt, muss sich zudem den Vorwurf des Betrugs gefallen lassen.

Auch der Begriff „Bagatellschaden” sollte vorsichtig verwendet werden. Bei einer eingedrückten Tür ist das Auto zwar kein Unfallwagen, gleichzeitig aber auch nicht unfallfrei! Im Zusammenhang mit dieser Eigenschaft dürfen als Bagatellschaden wirklich nur Kleinigkeiten bezeichnet werden, die den Wert des Fahrzeugs nach der Reparatur nicht herabsetzen. Dazu zählen beispielsweise der Austausch eines Scheinwerfers oder Steinschläge/Risse in der Scheibe.