Teilkasko zahlt bei Sturmschäden nicht immer
Donnerstag, November 26th, 2009In der letzten Zeit ist es auffällig oft windig und stürmisch. Herabfallende Äste und Ziegel oder sogar entwurzelte Bäume sind keine Seltenheit mehr und vor allem für Autofahrer ein wichtiges Thema. Denn wer zahlt eigentlich für Sturmschäden am Fahrzeug? In der Teilkasko werden diese nicht zwangsläufig abgedeckt, denn erst bei Schäden ab Windstärke acht wird gezahlt. Die Vollkasko reguliert dagegen Schäden bei jeder Windgeschwindigkeit.
Wer einen Schaden an seinem Auto feststellt, sollte diesen also unverzüglich melden und sich bei der regionalen Klima- und Umweltberatungen des Deutschen Wetterdienstes eine Bestätigung über die Windstärke ausstellen lassen. Die Teilkasko-Versicherung springt ein, wenn der Wind nachweislich mit mindestens Stärke acht, also mit mehr als 62 km/h, geweht hat.
Übrigens: Notreparaturen am Auto sind erlaubt. Da es aber passieren kann, dass die Versicherung einen Gutachter schickt, sollte man nach Möglichkeit die Hände vom Fahrzeug lassen.