Posts Tagged ‘straßenverkehrsordnung’

Laute Musik am Steuer gefährdet den Versicherungsschutz

Freitag, Oktober 2nd, 2009

Im Auto wird so mancher zum Popstar und gröhlt in den schiefsten Tönen zu aktuellen Chart-Hits oder Klassikern mit. Problem: Die Umwelt wird damit zu Nebensache. Wer zu laut Musik hört oder gar Kopfhörer nutzt, lässt seine Sorgfaltspflicht außer Acht und steigert somit das Unfallrisiko. Zudem wird der Versicherungsschutz gefährdet.

Das Gehör des Fahrers darf laut Straßenverkehrsordnung nicht beeinträchtigt werden. Bei lauter Musik werden Geräusche von außen aber weniger gut wahrgenommen und Rettungswagen können beispielsweise überhört werden.

Wer wegen lauter Musik am Steuer angehalten wird, muss ein Verwarngeld von zehn Euro zahlen. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung fallen 25 Euro an. Sollte ein Martinshorn überhört und so ein Rettungswagen beim Einsatz behindert werden, können Geldstrafen bis zu 5.000 Euro gerichtlich durchgesetzt werden.