Kein Weihnachtsschmuck im Auto
Sonntag, November 29th, 2009So mancher kann es zur Weihnachtszeit gar nicht bunt genug haben. Da wird alles behangen, was nicht niet- und nagelfest ist und am liebsten würde man auch noch das Auto mit Lämpchen und Lichterketten beschmücken. Hier sollte man allerdings vorsichtig sein, denn in Deutschland sind nur zulässige Lichteinrichtungen erlaubt. Darauf hat der AvD jetzt hingewiesen.
Die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) schreibt vor, dass an Fahrzeugen nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen, da die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer und die Sicht des Fahrers durch eine leuchtende Dekoration beeinträchtigt werden kann. Wer gegen die Vorschrift verstößt und erwischt wird, muss mit 20 Euro Strafe rechnen.
Also lieber die eigenen vier Wände ausgiebig schmücken und im Auto auf bunte Lämpchen verzichten!