Kfz Versicherung - Änderungen immer melden
Sonntag, Juni 7th, 2009Ein Wechsel des Arbeitsplatzes und damit mehr gefahrene Kilometer oder ein Fahranfänger, der das angemeldete Fahrzeug ebenfalls nutzen will. All das sind Änderungen, die der Kfz Versicherung gemeldet werden müssen, damit der Beitrag dementsprechend angepasst werden kann. Bei Schäden geht der Versicherungsschutz zwar nicht verloren, aber Kunden müssen unnötig viel Geld nachzahlen. Bei grober Fahrlässigkeit kann zudem die Kasko-Versicherung aussteigen und den Schaden am eigenen Wagen nicht ersetzen. Darauf hat jetzt die Stiftung Warentest hingewiesen.
Verursacht allerdings der Sohn/die Tochter des Versicherungsnehmers grob fahrlässig einen Unfall, ersetzt die Kasko den Schaden, solange der Fahranfänger seinen Hauptwohnsitz bei den Eltern hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Von Ehepartnern und Familienmitgliedern, die im Haushalt leben, wird demnach kein Schadenersatz gefordert. Dies gilt auch für Partner in festen nichtehelichen Lebensgemeinschaften.
Es gibt aber auch eine andere Seite, die die (freiwillige) Meldepflicht von Änderungen in den Vordergrund rückt: Kunden verschenken bares Geld, wenn sie beispielsweise nicht melden, dass sie jährlich weniger Kilometer fahren, als im Versicherungsvertrag angegeben oder in den öffentlichen Dienst gewechselt haben.