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Kfz Versicherung - Änderungen immer melden

Sonntag, Juni 7th, 2009

Ein Wechsel des Arbeitsplatzes und damit mehr gefahrene Kilometer oder ein Fahranfänger, der das angemeldete Fahrzeug ebenfalls nutzen will. All das sind Änderungen, die der Kfz Versicherung gemeldet werden müssen, damit der Beitrag dementsprechend angepasst werden kann. Bei Schäden geht der Versicherungsschutz zwar nicht verloren, aber Kunden müssen unnötig viel Geld nachzahlen. Bei grober Fahrlässigkeit kann zudem die Kasko-Versicherung aussteigen und den Schaden am eigenen Wagen nicht ersetzen. Darauf hat jetzt die Stiftung Warentest hingewiesen.

Verursacht allerdings der Sohn/die Tochter des Versicherungsnehmers grob fahrlässig einen Unfall, ersetzt die Kasko den Schaden, solange der Fahranfänger seinen Hauptwohnsitz bei den Eltern hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Von Ehepartnern und Familienmitgliedern, die im Haushalt leben, wird demnach kein Schadenersatz gefordert. Dies gilt auch für Partner in festen nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

Es gibt aber auch eine andere Seite, die die (freiwillige) Meldepflicht von Änderungen in den Vordergrund rückt: Kunden verschenken bares Geld, wenn sie beispielsweise nicht melden, dass sie jährlich weniger Kilometer fahren, als im Versicherungsvertrag angegeben oder in den öffentlichen Dienst gewechselt haben.

Zündschlüssel immer abziehen

Donnerstag, Mai 7th, 2009

Wer einem Autodiebstahl zum Opfer fällt, darf sich nicht immer darauf verlassen, dass er von seiner Kaskoversicherung die gesamte Summe ersetzt bekommt. Seit 2008 gilt das neue Versicherungsvertragsgesetz und das besagt, dass Versicherer, je nach der Schwere der Schuld des Kunden, nur einen Teil des Schadens tragen müssen.

Darauf weist die Stiftung Warentest in ihrer Ausgabe 5/2009 hin. In einem Fall hatte ein Urlauber in Polen sein Auto verlassen, um nach dem Weg zu fragen. Er ließ den Schlüssel stecken und sein Wagen wurde gestohlen. Da sich der Fall vor dem Jahr 2008 und damit vor dem Abschluss des neuen Versicherungsvertragsgesetz ereignete, musste seine Versicherung für den Schaden nicht aufkommen.

Wer den Zündschlüssel stecken und sein Auto unbeaufsichtigt stehen lässt, handelt grob fahrlässig und erhält im Falle eines Diebstahls nur einen bestimmte Teil von der Versicherung. Über die Höhe des Anteils entscheiden die Gerichte.