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Autoversicherung: Vorsicht beim Einparken!

Freitag, August 7th, 2009

Stiftung Finanztest weist Autofahrer darauf hin, auf Parkplätzen vorsichtig einzuparken, da immer damit gerechnet werden muss, dass sich Türen anderer Fahrzeuge öffnen. Wer als Einparkender nicht darauf achtet, trägt bei einem Unfall eine Mitschuld. Das hat jetzt das Landgesicht Saarbrücken entschieden.

Wer seine Fahrzeugtür ohne Blickkontrolle öffnet, gefährdet damit zwar andere Verkehrsteilnehmer, der Einparkende trägt aber ebenso eine Schuld, da er langsam fahren und mit dem nicht-verkehrsgerechten Verhalten anderer rechnen muss. Für Schäden am eigenen Wagen muss der Einparkende deshalb zu einem Drittel aufkommen.