Posts Tagged ‘kostenlos’

Rückstufungs-Rechner für die Autoversicherung

Mittwoch, Februar 3rd, 2010

Wer unfallfrei fährt und dies über einen längeren Zeitraum beibehält, muss weniger Versicherungsbeitrag zahlen. Ganz klar. Wer einen Autounfall verursacht, muss dagegen dafür aufkommen und vor allem damit rechnen, dass der Versicherer den Schadenfreiheitsrabatt kürzt und den Beitrag fürs folgende Jahr erhöht. Das kann teuer werden und deshalb kann es sich manchmal lohnen, wenn man einen solchen Schaden aus eigener Tasche begleicht und den Schadenfreiheitsrabatt beibehält.

Mit einem Rückstufungs-Rechner können Autofahrer den Grenzwert ermitteln, bis zu dem sie zahlen sollten und Geld sparen. Dabei gelten die aktuellen Tarifbestimmungen vom 1. Dezember 2009. Der Rechner wird aber viermal im Jahr aktualisiert.

Auf test.de kann der Rechner kostenlos heruntergeladen werden. Hier geht’s zum Download.

Autokauf mal anders - „Auto Top Deal“

Mittwoch, August 19th, 2009

Wer einen Neuwagen oder einen jungen Gebrauchten sucht, hat jetzt eine völlig neue Möglichkeit: Auf www.autotopdeal.de können Kaufinteressenten und Händler einzigartig zusammenfinden. Käufer geben einfach ihren Autowunsch, preisliche Vorstellungen, eine Angebotsfrist und eine Region vor und Händler aus ganz Deutschland können dann auf diese Anfrage reagieren. Ist die Frist abgelaufen, können Käufer aus der Angebotsliste maximal drei Angebote auswählen und erhalten dann die Kontaktdaten des Händlers.

Den größten Vorteil hat dabei der Suchende, denn die Händler unterbieten sich gegenseitig. Der gesamte Vorgang ist für Kaufinteressenten kostenlos, Händler zahlen lediglich eine Vermittlungspauschale in Höhe von 45 Euro. Alles verläuft anonym, bis sich der Käufer für Angebote entschieden hat.

Auf autotopdeal.de können sich sowohl Käufer als auch Händler anmelden und nach verlässlichen Angeboten suchen bzw. Verhandlungen mit wirklich interessierten Käufern führen.

Zum Portal.

Die Ruheversicherung

Donnerstag, Juni 18th, 2009

Wer sein Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum (bis zu 12 Monate) außer Betrieb setzen will, kann es im Rahmen der Kfz-Versicherung über die kostenlose Ruheversicherung absichern. Dazu müssen allerdings drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Fahrzeug muss für mindestens zwei Wochen außer Betrieb gesetzt sein
  • Es muss in einer Garage oder einem umfriedeten Gelände stehen und
  • darf selbstverständlich nicht am Straßenverkehr teilnehmen

Mit der Ruheversicherung werden mindestens die Leistungen einer Haftpflichtversicherung abgedeckt. Wenn vor der Stilllegung eine Kaskoversicherung bestand, ist das Auto auch während der Ruhezeit teilkaskoversichert.

Entscheidend für das Inkrafttreten der Stilllegung ist die Mitteilung der Zulassungsbehörde über die vorübergehende Außerdienststellung des Fahrzeugs. Für Wohnwagen oder Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen, wie z. B. Mofas, wird keine Ruheversicherung geboten.