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Teilkasko zahlt bei Sturmschäden nicht immer

Donnerstag, November 26th, 2009

In der letzten Zeit ist es auffällig oft windig und stürmisch. Herabfallende Äste und Ziegel oder sogar entwurzelte Bäume sind keine Seltenheit mehr und vor allem für Autofahrer ein wichtiges Thema. Denn wer zahlt eigentlich für Sturmschäden am Fahrzeug? In der Teilkasko werden diese nicht zwangsläufig abgedeckt, denn erst bei Schäden ab Windstärke acht wird gezahlt. Die Vollkasko reguliert dagegen Schäden bei jeder Windgeschwindigkeit.

Wer einen Schaden an seinem Auto feststellt, sollte diesen also unverzüglich melden und sich bei der regionalen Klima- und Umweltberatungen des Deutschen Wetterdienstes eine Bestätigung über die Windstärke ausstellen lassen. Die Teilkasko-Versicherung springt ein, wenn der Wind nachweislich mit mindestens Stärke acht, also mit mehr als 62 km/h, geweht hat.

Übrigens: Notreparaturen am Auto sind erlaubt. Da es aber passieren kann, dass die Versicherung einen Gutachter schickt, sollte man nach Möglichkeit die Hände vom Fahrzeug lassen.

Die Ruheversicherung

Donnerstag, Juni 18th, 2009

Wer sein Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum (bis zu 12 Monate) außer Betrieb setzen will, kann es im Rahmen der Kfz-Versicherung über die kostenlose Ruheversicherung absichern. Dazu müssen allerdings drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Fahrzeug muss für mindestens zwei Wochen außer Betrieb gesetzt sein
  • Es muss in einer Garage oder einem umfriedeten Gelände stehen und
  • darf selbstverständlich nicht am Straßenverkehr teilnehmen

Mit der Ruheversicherung werden mindestens die Leistungen einer Haftpflichtversicherung abgedeckt. Wenn vor der Stilllegung eine Kaskoversicherung bestand, ist das Auto auch während der Ruhezeit teilkaskoversichert.

Entscheidend für das Inkrafttreten der Stilllegung ist die Mitteilung der Zulassungsbehörde über die vorübergehende Außerdienststellung des Fahrzeugs. Für Wohnwagen oder Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen, wie z. B. Mofas, wird keine Ruheversicherung geboten.

Kfz Versicherung - Änderungen immer melden

Sonntag, Juni 7th, 2009

Ein Wechsel des Arbeitsplatzes und damit mehr gefahrene Kilometer oder ein Fahranfänger, der das angemeldete Fahrzeug ebenfalls nutzen will. All das sind Änderungen, die der Kfz Versicherung gemeldet werden müssen, damit der Beitrag dementsprechend angepasst werden kann. Bei Schäden geht der Versicherungsschutz zwar nicht verloren, aber Kunden müssen unnötig viel Geld nachzahlen. Bei grober Fahrlässigkeit kann zudem die Kasko-Versicherung aussteigen und den Schaden am eigenen Wagen nicht ersetzen. Darauf hat jetzt die Stiftung Warentest hingewiesen.

Verursacht allerdings der Sohn/die Tochter des Versicherungsnehmers grob fahrlässig einen Unfall, ersetzt die Kasko den Schaden, solange der Fahranfänger seinen Hauptwohnsitz bei den Eltern hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Von Ehepartnern und Familienmitgliedern, die im Haushalt leben, wird demnach kein Schadenersatz gefordert. Dies gilt auch für Partner in festen nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

Es gibt aber auch eine andere Seite, die die (freiwillige) Meldepflicht von Änderungen in den Vordergrund rückt: Kunden verschenken bares Geld, wenn sie beispielsweise nicht melden, dass sie jährlich weniger Kilometer fahren, als im Versicherungsvertrag angegeben oder in den öffentlichen Dienst gewechselt haben.

Prämien für die Kfz-Versicherung steigen um bis zu 15 Prozent

Montag, Mai 11th, 2009

Bisher hatten Autofahrer, die bei ihrer Kfz-Versicherung sparen wollen, ganz gute Karten. Die Versicherer haben sich einen jahrelangen Preiskampf geliefert und die Policen in regelmäßigen Abständen günstiger gemacht. Das ist jetzt allerdings vorbei. Das Kriegsbeil ist begraben und Autopolicen werden teurer.

Eine Studie zeigt, dass zahlreiche Gesellschaften seit Jahresbeginn neue Tarife auf den Markt gebracht, aber nur zwei Direktanbieter ihre Prämien gesenkt haben. Die meisten haben ihre Prämien angehoben und verlangen bis zu 15 Prozent mehr.

Damit trotzdem kein Wechsel zur Konkurrenz stattfindet, verbessern viele ihren Versicherungsschutz und bieten beispielsweise eine Fahrer-Unfall-Versicherung. Die ist zwar eigentlich überflüssig, liest sich aber erst mal gut. So ist es auch bei vielen anderen Extraleistungen, mit denen Kunden angelockt bzw. gehalten werden sollen.