Posts Tagged ‘KFZ Versicherung’

Kfz-Versicherung: Elf Millionen suchen online

Mittwoch, Dezember 2nd, 2009

Eine Befragung vom High-Tech-Branchenverband Bitkom in Berlin hat ergeben, dass bereits elf Millionen Verbraucher auf der Suche nach einer neuen Kfz-Versicherung das Internet genutzt haben.

Demnach bevorzugen 40 Prozent die Online-Suche, um „Belästigungen durch Anrufe und Vertreterbesuche” zu umgehen. Für 56 Prozent spielt vor allem die Zeitersparnis eine Rolle, während 58 Prozent die virtuelle Suche für komfortabler halten.

Der Umfrage zufolge hat jeder Dritte der elf Millionen Verbraucher online auch einen Vertrag abgeschlossen, wobei 54 Prozent zu einem günstigeren Anbieter gewechselt haben. 40 Prozent sind bei ihrer Online-Suche auf Internet-Tarife mit besseren Leistungen gestoßen.

Teilkasko zahlt bei Sturmschäden nicht immer

Donnerstag, November 26th, 2009

In der letzten Zeit ist es auffällig oft windig und stürmisch. Herabfallende Äste und Ziegel oder sogar entwurzelte Bäume sind keine Seltenheit mehr und vor allem für Autofahrer ein wichtiges Thema. Denn wer zahlt eigentlich für Sturmschäden am Fahrzeug? In der Teilkasko werden diese nicht zwangsläufig abgedeckt, denn erst bei Schäden ab Windstärke acht wird gezahlt. Die Vollkasko reguliert dagegen Schäden bei jeder Windgeschwindigkeit.

Wer einen Schaden an seinem Auto feststellt, sollte diesen also unverzüglich melden und sich bei der regionalen Klima- und Umweltberatungen des Deutschen Wetterdienstes eine Bestätigung über die Windstärke ausstellen lassen. Die Teilkasko-Versicherung springt ein, wenn der Wind nachweislich mit mindestens Stärke acht, also mit mehr als 62 km/h, geweht hat.

Übrigens: Notreparaturen am Auto sind erlaubt. Da es aber passieren kann, dass die Versicherung einen Gutachter schickt, sollte man nach Möglichkeit die Hände vom Fahrzeug lassen.

Die Ruheversicherung

Donnerstag, Juni 18th, 2009

Wer sein Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum (bis zu 12 Monate) außer Betrieb setzen will, kann es im Rahmen der Kfz-Versicherung über die kostenlose Ruheversicherung absichern. Dazu müssen allerdings drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Fahrzeug muss für mindestens zwei Wochen außer Betrieb gesetzt sein
  • Es muss in einer Garage oder einem umfriedeten Gelände stehen und
  • darf selbstverständlich nicht am Straßenverkehr teilnehmen

Mit der Ruheversicherung werden mindestens die Leistungen einer Haftpflichtversicherung abgedeckt. Wenn vor der Stilllegung eine Kaskoversicherung bestand, ist das Auto auch während der Ruhezeit teilkaskoversichert.

Entscheidend für das Inkrafttreten der Stilllegung ist die Mitteilung der Zulassungsbehörde über die vorübergehende Außerdienststellung des Fahrzeugs. Für Wohnwagen oder Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen, wie z. B. Mofas, wird keine Ruheversicherung geboten.

Kfz Versicherung - Änderungen immer melden

Sonntag, Juni 7th, 2009

Ein Wechsel des Arbeitsplatzes und damit mehr gefahrene Kilometer oder ein Fahranfänger, der das angemeldete Fahrzeug ebenfalls nutzen will. All das sind Änderungen, die der Kfz Versicherung gemeldet werden müssen, damit der Beitrag dementsprechend angepasst werden kann. Bei Schäden geht der Versicherungsschutz zwar nicht verloren, aber Kunden müssen unnötig viel Geld nachzahlen. Bei grober Fahrlässigkeit kann zudem die Kasko-Versicherung aussteigen und den Schaden am eigenen Wagen nicht ersetzen. Darauf hat jetzt die Stiftung Warentest hingewiesen.

Verursacht allerdings der Sohn/die Tochter des Versicherungsnehmers grob fahrlässig einen Unfall, ersetzt die Kasko den Schaden, solange der Fahranfänger seinen Hauptwohnsitz bei den Eltern hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Von Ehepartnern und Familienmitgliedern, die im Haushalt leben, wird demnach kein Schadenersatz gefordert. Dies gilt auch für Partner in festen nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

Es gibt aber auch eine andere Seite, die die (freiwillige) Meldepflicht von Änderungen in den Vordergrund rückt: Kunden verschenken bares Geld, wenn sie beispielsweise nicht melden, dass sie jährlich weniger Kilometer fahren, als im Versicherungsvertrag angegeben oder in den öffentlichen Dienst gewechselt haben.

Prämien für die Kfz-Versicherung steigen um bis zu 15 Prozent

Montag, Mai 11th, 2009

Bisher hatten Autofahrer, die bei ihrer Kfz-Versicherung sparen wollen, ganz gute Karten. Die Versicherer haben sich einen jahrelangen Preiskampf geliefert und die Policen in regelmäßigen Abständen günstiger gemacht. Das ist jetzt allerdings vorbei. Das Kriegsbeil ist begraben und Autopolicen werden teurer.

Eine Studie zeigt, dass zahlreiche Gesellschaften seit Jahresbeginn neue Tarife auf den Markt gebracht, aber nur zwei Direktanbieter ihre Prämien gesenkt haben. Die meisten haben ihre Prämien angehoben und verlangen bis zu 15 Prozent mehr.

Damit trotzdem kein Wechsel zur Konkurrenz stattfindet, verbessern viele ihren Versicherungsschutz und bieten beispielsweise eine Fahrer-Unfall-Versicherung. Die ist zwar eigentlich überflüssig, liest sich aber erst mal gut. So ist es auch bei vielen anderen Extraleistungen, mit denen Kunden angelockt bzw. gehalten werden sollen.

Immer die Kfz-Versicherung beim Gebrauchtwagenkauf prüfen

Mittwoch, April 1st, 2009

Trotz dem Boom der Abwrackprämie entscheiden sich viele immer noch für einen Autokauf von Privat zu Privat. Der hat es allerdings in sich, denn der Käufer übernimmt automatisch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verkäufers. Wer die Police wechseln möchte, sollte das gekaufte Auto bei der Zulassungsstelle auf die gewünschte Versicherungsgesellschaft umstellen lassen.

Am ratsamsten ist der Abschluss eines Musterkaufvertrages (erhältlich bei jeder Versicherung), in dem auch der Passus über den Versicherungsschutz enthalten ist und festlegt, ob die Versicherung beibehalten oder gekündigt wird.

Bevor man sich nach einem privaten Autokauf ans Steuer setzt, sollte geprüft werden, ob überhaupt ein Versicherungsschutz besteht. Käufer sollten sich vom Verkäufer die Police und entsprechende Belege zeigen lassen.

Bei Falschangaben in der Kfz-Versicherung droht Strafe

Donnerstag, März 26th, 2009

Um Prämien zu sparen, kennen Autofahrer viele Mittel und Wege. Wer bisher allerdings dachte, dass er bei Angaben zur Kilometerleistung oder Unfallschäden beliebig mogeln kann, irrt.  Falschaussagen können teuer werden.

Bei vielen Streitfällen zwischen Versicherungsgesellschaften und Kunden sind Schadensmeldungen der Grund. Denn nur wenn diese zügig erfolgen und auch der Wahrheit entsprechen, gilt der Versicherungsschutz. Oft stellt sich gerade dann aber heraus, dass Kunden falsche Angaben gemacht haben und somit eine Obliegenheitsverletzung vorliegt.

Zu geringe Laufleistung oder nicht gemeldete Unfall-Vorschäden zählen zu den häufigsten Mogeleien, mit denen Versicherungsnehmer Geld sparen wollen.  Fliegt der Schwindel allerdings auf, gibt es keinen Cent. Im Gegenteil: Während manche Versicherer nur die Differenz zur nächsten Schadensklasse einfordern, verlangen andere eine Vertragsstrafe von bis zu 500 Euro.

Übrigens: Auch wer gemeinsam mit einem Versicherungsvertreter mogelt, kann auf den Kosten sitzen bleiben.

Billigere Kfz-Versicherung durch elektronischen Begleiter

Freitag, Dezember 26th, 2008

Jugendliche zwischen 18 und 24 zählen im Rahmen der Kfz-Versicherung zur größten Risikogruppe und sind am häufigsten in Unfälle verwickelt. Oft, weil sie einfach zu wenig Erfahrung haben und sich überschätzen. Ein elektronischer Begleiter soll dies nun bald ändern.

Starten wird das Projekt schon im Januar 2009 in Brandenburg. Junge Autofahrer sollen dabei mit einem elektronischen Begleiter, der das Fahrverhalten überwacht und auch als Navigationshilfe oder Freisprechanlage fürs Handy genutzt werden kann, unterwegs sein. Da die Anschaffung dieses Geräts aber nicht gerade billig ist, es schlägt immerhin mit rund 400 Euro zu Buche, sollen freiwilligen Teilnehmer mit Rabatten in der Kfz-Versicherung belohnt werden. Jungen Fahrern könnte das entgegen kommen, denn als Fahranfänger steigen sie teilweise mit 230% in die Versicherung ein. 

Der Modellversuch soll zunächst zwei Jahre laufen. Benötigt werden mindestens 500 Teilnehmer, damit gute und auswertbare Daten gesammelt werden können. 2011 wird sich dann zeigen, ob elektronische Begleiter wirklich die Verkehrssicherheit erhöhen können.

 

Erhöhter Tarif? Sonderkündigungsrecht!

Mittwoch, Dezember 10th, 2008

Der Stichtag zum Wechsel der Kfz-Versicherung ist zwar vorbei, dennoch haben Versicherungen aktuell alle Hände voll zu tun. Viele überraschten nämlich zum Jahresende mit erhöhten Tarifen und die Versicherungsnehmer machen nun von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch.

Auch nach dem 1. Dezember 2008 ist ein Wechsel der Kfz-Versicherung möglich, wenn die eigene Police erhöht wurde, ohne dass sich am Leistungskatalog etwas geändert hat. Allerdings müssen Sie dazu innerhalb von vier Wochen nach dem Erhalt der Erhöhung schriftlich und mit eindeutigem Bezug auf die Beitragserhöhung kündigen. Wenn Sie also Mitte November eine solche Ankündigung bekommen haben, können Sie bis Mitte Dezember Ihr Versicherungsverhältnis beenden. Der Vertrag endet zum Erhöhungstermin.

Bei vielen Versicherern ist die Erhöhung nicht auf den ersten Blick zu erkennen und verbirgt sich hinter einer vermeintlich besseren Einstufung in der Schadensfreiheitsrabattstaffel. Hier lohnt es sich genauer hinzusehen.

 

Kündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung

Mittwoch, November 12th, 2008

Für die Kündigung der Kfz-Versicherung kann es verschiedene Gründe geben. Meist ist es der Ablauf der Versicherung zum Jahresende. Wer bis zum 30. November kündigt, kann im neuen Jahr zu einem anderen Anbieter wechseln und so gegebenenfalls sparen. Doch auch nach diesem Termin muss niemand bei seiner Versicherung bleiben.

Versicherungen erhöhen oft gegen Ende des Jahres die Beiträge, ohne ihre Leistungen zu verbessen. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit innerhalb eines Monats ab Benachrichtigung die Kündigung einzureichen. Zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung wird diese dann wirksam. Auch bei einer Änderung der Fahrzeug Typ- oder Regionalklasse ist eine Kündigung möglich. Es gilt das Eingangsdatum bei der Versicherung.

Eine Kündigung bzw. der Wechsel der Kfz-Versicherung ist auch beim Kauf eines neuen Autos möglich. Der bisherigen Versicherung muss gemeldet werden, wann das alte Fahrzeug abgemeldet wurde. Wer sein Fahrzeug kurzfristig abmeldet und es danach wieder zulässt, kann davon nicht profitieren.

Nach einem Schadensfall haben Sie ebenfalls das Recht zu kündigen, der Versicherer hat hierbei allerdings Anspruch auf Ihre Beiträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit.

Aber egal, aus welchem Grund Sie kündigen. Geben Sie immer die Nummer des Versicherungsscheins, Ihr amtliches Kennzeichen sowie den Grund der Kündigung an und schicken Sie das Ganze per Einschreiben mit Rückschein an Ihre Versicherung.