Die Ruheversicherung

Wer sein Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum (bis zu 12 Monate) außer Betrieb setzen will, kann es im Rahmen der Kfz-Versicherung über die kostenlose Ruheversicherung absichern. Dazu müssen allerdings drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Fahrzeug muss für mindestens zwei Wochen außer Betrieb gesetzt sein
  • Es muss in einer Garage oder einem umfriedeten Gelände stehen und
  • darf selbstverständlich nicht am Straßenverkehr teilnehmen

Mit der Ruheversicherung werden mindestens die Leistungen einer Haftpflichtversicherung abgedeckt. Wenn vor der Stilllegung eine Kaskoversicherung bestand, ist das Auto auch während der Ruhezeit teilkaskoversichert.

Entscheidend für das Inkrafttreten der Stilllegung ist die Mitteilung der Zulassungsbehörde über die vorübergehende Außerdienststellung des Fahrzeugs. Für Wohnwagen oder Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen, wie z. B. Mofas, wird keine Ruheversicherung geboten.

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