Bei Falschangaben in der Kfz-Versicherung droht Strafe

Um Prämien zu sparen, kennen Autofahrer viele Mittel und Wege. Wer bisher allerdings dachte, dass er bei Angaben zur Kilometerleistung oder Unfallschäden beliebig mogeln kann, irrt.  Falschaussagen können teuer werden.

Bei vielen Streitfällen zwischen Versicherungsgesellschaften und Kunden sind Schadensmeldungen der Grund. Denn nur wenn diese zügig erfolgen und auch der Wahrheit entsprechen, gilt der Versicherungsschutz. Oft stellt sich gerade dann aber heraus, dass Kunden falsche Angaben gemacht haben und somit eine Obliegenheitsverletzung vorliegt.

Zu geringe Laufleistung oder nicht gemeldete Unfall-Vorschäden zählen zu den häufigsten Mogeleien, mit denen Versicherungsnehmer Geld sparen wollen.  Fliegt der Schwindel allerdings auf, gibt es keinen Cent. Im Gegenteil: Während manche Versicherer nur die Differenz zur nächsten Schadensklasse einfordern, verlangen andere eine Vertragsstrafe von bis zu 500 Euro.

Übrigens: Auch wer gemeinsam mit einem Versicherungsvertreter mogelt, kann auf den Kosten sitzen bleiben.

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