Kfz-Versicherung rechtzeitig wechseln
Freitag, September 26th, 2008Stichtag ist der 30. November eines jeden Jahres. Denn nur wenn Sie bis dahin schriftlich Ihre Kfz-Versicherung gekündigt haben, sind Sie zu einem Wechsel berechtigt und können ab dem 1. Januar des nächsten Jahres einen anderen Anbieter nutzen. Wer zu spät kommt, muss ein weiteres Jahr warten und mehr zahlen.
Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann oft eine enorme Kostenersparnis mit sich bringen. Unterschiedliche Anbieter haben schließlich auch unterschiedliche Konditionen. Wenn Sie also merken, dass Sie zu viel bezahlen oder mit den Leistungen Ihres Anbieters unzufrieden sind, sollten Sie die Frist unbedingt einhalten, sonst muss ein weiteres Jahr vergehen, ehe Sie wechseln und sparen können.
Damit der Wechsel reibungslos klappt, sollten Sie allerdings einige Hinweise befolgen: Kündigen Sie Ihre alte Kfz-Versicherung erst dann, wenn Sie die Neue wirklich unter Dach und Fach haben und verschicken Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie im Zweifelsfall nachweisen können, dass Sie alles fristgerecht abgesendet haben. Vor dem Wechsel sollten Sie zudem prüfen, ob die Versicherungsleistungen beim neuen Anbieter auch wirklich Ihren Vorstellungen entsprechen und eine Verbesserung mit sich bringen.