Archive for the ‘KFZ Versicherung’ Category

Kfz-Versicherung: Elf Millionen suchen online

Mittwoch, Dezember 2nd, 2009

Eine Befragung vom High-Tech-Branchenverband Bitkom in Berlin hat ergeben, dass bereits elf Millionen Verbraucher auf der Suche nach einer neuen Kfz-Versicherung das Internet genutzt haben.

Demnach bevorzugen 40 Prozent die Online-Suche, um „Belästigungen durch Anrufe und Vertreterbesuche” zu umgehen. Für 56 Prozent spielt vor allem die Zeitersparnis eine Rolle, während 58 Prozent die virtuelle Suche für komfortabler halten.

Der Umfrage zufolge hat jeder Dritte der elf Millionen Verbraucher online auch einen Vertrag abgeschlossen, wobei 54 Prozent zu einem günstigeren Anbieter gewechselt haben. 40 Prozent sind bei ihrer Online-Suche auf Internet-Tarife mit besseren Leistungen gestoßen.

Teilkasko zahlt bei Sturmschäden nicht immer

Donnerstag, November 26th, 2009

In der letzten Zeit ist es auffällig oft windig und stürmisch. Herabfallende Äste und Ziegel oder sogar entwurzelte Bäume sind keine Seltenheit mehr und vor allem für Autofahrer ein wichtiges Thema. Denn wer zahlt eigentlich für Sturmschäden am Fahrzeug? In der Teilkasko werden diese nicht zwangsläufig abgedeckt, denn erst bei Schäden ab Windstärke acht wird gezahlt. Die Vollkasko reguliert dagegen Schäden bei jeder Windgeschwindigkeit.

Wer einen Schaden an seinem Auto feststellt, sollte diesen also unverzüglich melden und sich bei der regionalen Klima- und Umweltberatungen des Deutschen Wetterdienstes eine Bestätigung über die Windstärke ausstellen lassen. Die Teilkasko-Versicherung springt ein, wenn der Wind nachweislich mit mindestens Stärke acht, also mit mehr als 62 km/h, geweht hat.

Übrigens: Notreparaturen am Auto sind erlaubt. Da es aber passieren kann, dass die Versicherung einen Gutachter schickt, sollte man nach Möglichkeit die Hände vom Fahrzeug lassen.

Die Ruheversicherung

Donnerstag, Juni 18th, 2009

Wer sein Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum (bis zu 12 Monate) außer Betrieb setzen will, kann es im Rahmen der Kfz-Versicherung über die kostenlose Ruheversicherung absichern. Dazu müssen allerdings drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Fahrzeug muss für mindestens zwei Wochen außer Betrieb gesetzt sein
  • Es muss in einer Garage oder einem umfriedeten Gelände stehen und
  • darf selbstverständlich nicht am Straßenverkehr teilnehmen

Mit der Ruheversicherung werden mindestens die Leistungen einer Haftpflichtversicherung abgedeckt. Wenn vor der Stilllegung eine Kaskoversicherung bestand, ist das Auto auch während der Ruhezeit teilkaskoversichert.

Entscheidend für das Inkrafttreten der Stilllegung ist die Mitteilung der Zulassungsbehörde über die vorübergehende Außerdienststellung des Fahrzeugs. Für Wohnwagen oder Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen, wie z. B. Mofas, wird keine Ruheversicherung geboten.

Kfz Versicherung - Änderungen immer melden

Sonntag, Juni 7th, 2009

Ein Wechsel des Arbeitsplatzes und damit mehr gefahrene Kilometer oder ein Fahranfänger, der das angemeldete Fahrzeug ebenfalls nutzen will. All das sind Änderungen, die der Kfz Versicherung gemeldet werden müssen, damit der Beitrag dementsprechend angepasst werden kann. Bei Schäden geht der Versicherungsschutz zwar nicht verloren, aber Kunden müssen unnötig viel Geld nachzahlen. Bei grober Fahrlässigkeit kann zudem die Kasko-Versicherung aussteigen und den Schaden am eigenen Wagen nicht ersetzen. Darauf hat jetzt die Stiftung Warentest hingewiesen.

Verursacht allerdings der Sohn/die Tochter des Versicherungsnehmers grob fahrlässig einen Unfall, ersetzt die Kasko den Schaden, solange der Fahranfänger seinen Hauptwohnsitz bei den Eltern hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Von Ehepartnern und Familienmitgliedern, die im Haushalt leben, wird demnach kein Schadenersatz gefordert. Dies gilt auch für Partner in festen nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

Es gibt aber auch eine andere Seite, die die (freiwillige) Meldepflicht von Änderungen in den Vordergrund rückt: Kunden verschenken bares Geld, wenn sie beispielsweise nicht melden, dass sie jährlich weniger Kilometer fahren, als im Versicherungsvertrag angegeben oder in den öffentlichen Dienst gewechselt haben.

Bei Falschangaben in der Kfz-Versicherung droht Strafe

Donnerstag, März 26th, 2009

Um Prämien zu sparen, kennen Autofahrer viele Mittel und Wege. Wer bisher allerdings dachte, dass er bei Angaben zur Kilometerleistung oder Unfallschäden beliebig mogeln kann, irrt.  Falschaussagen können teuer werden.

Bei vielen Streitfällen zwischen Versicherungsgesellschaften und Kunden sind Schadensmeldungen der Grund. Denn nur wenn diese zügig erfolgen und auch der Wahrheit entsprechen, gilt der Versicherungsschutz. Oft stellt sich gerade dann aber heraus, dass Kunden falsche Angaben gemacht haben und somit eine Obliegenheitsverletzung vorliegt.

Zu geringe Laufleistung oder nicht gemeldete Unfall-Vorschäden zählen zu den häufigsten Mogeleien, mit denen Versicherungsnehmer Geld sparen wollen.  Fliegt der Schwindel allerdings auf, gibt es keinen Cent. Im Gegenteil: Während manche Versicherer nur die Differenz zur nächsten Schadensklasse einfordern, verlangen andere eine Vertragsstrafe von bis zu 500 Euro.

Übrigens: Auch wer gemeinsam mit einem Versicherungsvertreter mogelt, kann auf den Kosten sitzen bleiben.

Die Nächste, bitte. Änderungen der Kfz-Steuer ab Juli 2009

Mittwoch, Februar 4th, 2009

Ab dem 1. Juli 2009 müssen sich Autofahrer wieder auf Änderungen bei der Kfz-Steuer einstellen. Die Besteuerung erfolgt dann nämlich nicht mehr allein auf Grundlage des Hubraums, sondern des Kohlendioxidausstoßes.

Wer dann ein neues Auto zulässt, muss mit zwei Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum rechnen. Bei Diesel sind es 9,50 Euro. Das ist aber noch nicht alles: Wer die vorgeschriebene CO2-Marke von 120 g/km überschreitet, zahlt zwei Euro für jedes weitere Gramm. Je größer das Auto ist, umso weniger spart Ihr also. Kleine Modelle wie der Smart fortwo oder der Toyota Aygo kommen damit am günstigsten weg.

Am 27. Januar hat sich die Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpaketes II auf die Neuregelung der Kfz-Steuer für neu zugelassene Wagen geeinigt. Bei bereits zugelassenen Fahrzeugen bleibt es bei der Besteuerung nach Hubraum.

Billigere Kfz-Versicherung durch elektronischen Begleiter

Freitag, Dezember 26th, 2008

Jugendliche zwischen 18 und 24 zählen im Rahmen der Kfz-Versicherung zur größten Risikogruppe und sind am häufigsten in Unfälle verwickelt. Oft, weil sie einfach zu wenig Erfahrung haben und sich überschätzen. Ein elektronischer Begleiter soll dies nun bald ändern.

Starten wird das Projekt schon im Januar 2009 in Brandenburg. Junge Autofahrer sollen dabei mit einem elektronischen Begleiter, der das Fahrverhalten überwacht und auch als Navigationshilfe oder Freisprechanlage fürs Handy genutzt werden kann, unterwegs sein. Da die Anschaffung dieses Geräts aber nicht gerade billig ist, es schlägt immerhin mit rund 400 Euro zu Buche, sollen freiwilligen Teilnehmer mit Rabatten in der Kfz-Versicherung belohnt werden. Jungen Fahrern könnte das entgegen kommen, denn als Fahranfänger steigen sie teilweise mit 230% in die Versicherung ein. 

Der Modellversuch soll zunächst zwei Jahre laufen. Benötigt werden mindestens 500 Teilnehmer, damit gute und auswertbare Daten gesammelt werden können. 2011 wird sich dann zeigen, ob elektronische Begleiter wirklich die Verkehrssicherheit erhöhen können.

 

Erhöhter Tarif? Sonderkündigungsrecht!

Mittwoch, Dezember 10th, 2008

Der Stichtag zum Wechsel der Kfz-Versicherung ist zwar vorbei, dennoch haben Versicherungen aktuell alle Hände voll zu tun. Viele überraschten nämlich zum Jahresende mit erhöhten Tarifen und die Versicherungsnehmer machen nun von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch.

Auch nach dem 1. Dezember 2008 ist ein Wechsel der Kfz-Versicherung möglich, wenn die eigene Police erhöht wurde, ohne dass sich am Leistungskatalog etwas geändert hat. Allerdings müssen Sie dazu innerhalb von vier Wochen nach dem Erhalt der Erhöhung schriftlich und mit eindeutigem Bezug auf die Beitragserhöhung kündigen. Wenn Sie also Mitte November eine solche Ankündigung bekommen haben, können Sie bis Mitte Dezember Ihr Versicherungsverhältnis beenden. Der Vertrag endet zum Erhöhungstermin.

Bei vielen Versicherern ist die Erhöhung nicht auf den ersten Blick zu erkennen und verbirgt sich hinter einer vermeintlich besseren Einstufung in der Schadensfreiheitsrabattstaffel. Hier lohnt es sich genauer hinzusehen.

 

Kündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung

Mittwoch, November 12th, 2008

Für die Kündigung der Kfz-Versicherung kann es verschiedene Gründe geben. Meist ist es der Ablauf der Versicherung zum Jahresende. Wer bis zum 30. November kündigt, kann im neuen Jahr zu einem anderen Anbieter wechseln und so gegebenenfalls sparen. Doch auch nach diesem Termin muss niemand bei seiner Versicherung bleiben.

Versicherungen erhöhen oft gegen Ende des Jahres die Beiträge, ohne ihre Leistungen zu verbessen. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit innerhalb eines Monats ab Benachrichtigung die Kündigung einzureichen. Zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung wird diese dann wirksam. Auch bei einer Änderung der Fahrzeug Typ- oder Regionalklasse ist eine Kündigung möglich. Es gilt das Eingangsdatum bei der Versicherung.

Eine Kündigung bzw. der Wechsel der Kfz-Versicherung ist auch beim Kauf eines neuen Autos möglich. Der bisherigen Versicherung muss gemeldet werden, wann das alte Fahrzeug abgemeldet wurde. Wer sein Fahrzeug kurzfristig abmeldet und es danach wieder zulässt, kann davon nicht profitieren.

Nach einem Schadensfall haben Sie ebenfalls das Recht zu kündigen, der Versicherer hat hierbei allerdings Anspruch auf Ihre Beiträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit.

Aber egal, aus welchem Grund Sie kündigen. Geben Sie immer die Nummer des Versicherungsscheins, Ihr amtliches Kennzeichen sowie den Grund der Kündigung an und schicken Sie das Ganze per Einschreiben mit Rückschein an Ihre Versicherung.

Prämien sinken 2009

Sonntag, November 2nd, 2008

Die Prämien in der Kfz-Versicherung werden im nächsten Jahr günstiger. Nachdem die Huk-Coburg Anfang Oktober überraschenderweise die Preise gesenkt hat, musste die Konkurrenz nachlegen und wartet nun mit günstigeren Angeboten auf.

Und noch ist Zeit. Stichtag ist der 30. November bzw. in diesem Jahr der 1. Dezember. Bis dahin kann die Kfz-Versicherung gekündigt werden. Nur wer dieses Datum einhält, kann sich um eine günstigere Police kümmern und somit einiges sparen. Viele Autofahrer zahlen vor allem deswegen viel zu viel für ihre Kfz-Versicherung, weil sie seit vielen Jahren bei ein- und demselben Versicherer sind. Diese Treue wird allerdings nicht belohnt, sondern kostet. 

In den Genuss der günstigen Angebote kommen besonders junge und ältere Fahrer über 60 nicht. Sie gehören zur Risikogruppe und dürfen dementsprechend tief ins Portemonnaie greifen. 2009 sollen die Preise für sie sogar noch steigen.

Günstige Prämien sind aber nicht alles. Achten Sie auch darauf, welche Risiken Sie abdecken wollen. Besonders im Kaskobereich.