Privater Autoverkauf: Auto vor dem Verkauf abmelden!
Mittwoch, September 16th, 2009Gutgläubigkeit ist eine Tugend, die vielen immer wieder zum Verhängnis wird. Wer sein Auto privat verkauft und Versprechungen des Käufers bedenkenlos hinnimmt, muss sich nicht wundern, wenn schon bald weniger schöne Post ins Haus flattert.
So geschehen bei einem privaten Autoverkäufer aus Endingen. Dieser veräußerte seinen Wagen an einen Kaufinteressenten, der ihm versprach, das Fahrzeug umgehend umzumelden. Das tat er allerdings nicht. Im Gegenteil. Er beging mit dem Wagen mehrere Verkehrsverstöße und auch Straftaten, für die sich letztendlich der Verkäufer rechtfertigen musste. Nur durch einen dummen Zufall konnte die Polizei schließlich feststellen, dass es sich bei Fahrer und Halter des Fahrzeugs nicht um ein- und dieselbe Person handelte.
Deshalb: Vor dem Verkauf eines Autos immer ein gültiges Identitätsdokument des Kaufinteressenten vorzeigen lassen und das Fahrzeug besser selbst bei der Zulassungsstelle abmelden.