Zündschlüssel immer abziehen

Wer einem Autodiebstahl zum Opfer fällt, darf sich nicht immer darauf verlassen, dass er von seiner Kaskoversicherung die gesamte Summe ersetzt bekommt. Seit 2008 gilt das neue Versicherungsvertragsgesetz und das besagt, dass Versicherer, je nach der Schwere der Schuld des Kunden, nur einen Teil des Schadens tragen müssen.

Darauf weist die Stiftung Warentest in ihrer Ausgabe 5/2009 hin. In einem Fall hatte ein Urlauber in Polen sein Auto verlassen, um nach dem Weg zu fragen. Er ließ den Schlüssel stecken und sein Wagen wurde gestohlen. Da sich der Fall vor dem Jahr 2008 und damit vor dem Abschluss des neuen Versicherungsvertragsgesetz ereignete, musste seine Versicherung für den Schaden nicht aufkommen.

Wer den Zündschlüssel stecken und sein Auto unbeaufsichtigt stehen lässt, handelt grob fahrlässig und erhält im Falle eines Diebstahls nur einen bestimmte Teil von der Versicherung. Über die Höhe des Anteils entscheiden die Gerichte.

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