Die neue Kfz-Steuer

Ab dem 1. Juli, also in knapp zwei Wochen, wird die Kfz-Steuer neu berechnet und bittet so einige kräftig zur Kasse. Besonders die Großen. Für alle Autos, die ab diesem Datum zugelassen werden, wird ein Sockelbetrag fällig. Für Benziner liegt dieser bei zwei Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum, für Diesel bei 9,50 Euro. Hinzu kommt der CO2-abhängige Steuerbetrag, von dem Autos bis zu einem Grenzwert von 120 Gramm CO2 pro Kilometer aber verschont bleiben. Ab 2012 soll die Freigrenze auf 110 Gramm gesenkt werden, ab 2014 sogar auf 95 Gramm.

Bei der Berechnung der derzeitigen Kfz-Steuer sind drei Faktoren entscheidend: Die Art des Motors, also ob Benziner oder Diesel, der Hubraum und die Abgasnorm. Der Verbrauch spielt keine Rolle. Für Autos, die vor dem 5. November 2008 erstmals zugelassen wurden, ändert sich bezüglich der Kfz-Steuer nichts. Bei Autos, die nach diesem Datum und bis zum 30. Juni 2009 zugelassen wurden/werden, prüft die jeweilige Finanzbehörde, welche Kfz-Steuer die preiswertere für den Halter ist.

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